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Einstiegsqualifizierung - Türöffner zur Berufsausbildung
Das Sonderprogramm der Bundesregierung zur Förderung der Einstiegsqualifizierung ist im Rahmen des Ausbildungspaktes 2004 entstanden. Ziel ist es Bewerber mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch in den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz erhalten mit der Einstiegsqualifizierung eine Brücke in die Ausbildung zu schlagen.
Mit dem Vierten Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch III wurde das bisher erfolgreich durchgeführte Sonderprogramm als Arbeitgeberleistung mit Wirkung zum 1. Oktober 2007 ins SGB III (gem. § 235b) übernommen.
Die Bundesagentur für Arbeit zahlt den Jugendlichen einen Zuschuss zum Unterhalt sowie die Sozialversicherungsbeiträge. Die Betriebe übernehmen die Qualifizierungskosten. Im Handwerk werden als Einstiegsqualifizierung bundesweit abgestimmte und von den Kammern bestätigte Qualifizierungsbausteine kombiniert.
Bei der Einstiegsqualifizierung, die zwischen sechs und zwölf Monate umfasst, können Jugendliche zeigen, was in ihnen steckt, und den Betrieben bietet sich die Chance, ihren Nachwuchs näher kennen zu lernen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, BMWA (Fortführung im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, BMAS) hat kurz nach dem Programmstart die Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH (GIB), Berlin mit der wissenschaftlichen Begleitung des EQJ-Programms beauftragt. Nach sechs Zwischenberichten liegt nun der Abschlussbericht vor.

