Ab 1. Mai 2011 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland auch für Bürger der EU-Beitrittsstaaten aus Mittel- und Osteuropa: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Das eröffnet Staatsangehörigen dieser Länder die Möglichkeit, eine berufliche Ausbildung in Deutschland zu beginnen. weiterlesen




